Im allgemeinen heisst es in Galerien, Ausstellungen und Museen bei den einzelnen Exponaten “Bitte nicht berühren”. Für sehende Besucher ist das lediglich eine Aufforderung, da sie ja die Werke selbst optisch auch von einem gewissen Abstand wahrnehmen können.
Für Blinde und Sehbehinderte ist es jedoch eine Ausgrenzung, denn man schließt sie dadurch an der Teilhabe aus.

 

Wir möchten die Welt der Sehenden und die Welt der Blinden und Sehbehinderten zusammen bringen und ein gemeinsames Erleben ermöglichen.

Bei unserem  großen  Benefiz- und Inklusionsprojekt haben sich 10 Künstler  bereit erklärt, diese Einschränkung aufzubrechen und 20 Original-Gemälde und 10 Skulpturen zur Verfügung gestellt, die berührt werden dürfen – ja sogar berührt und erforscht werden sollen.

Es sind keine extra für blinde und sehbehinderte Menschen erstellte Werke, sondern Unikate, die sonst in Galerien und Ausstellungen zum Kauf angeboten werden.

Ja und gekauft werden können diese Werke auch in der Ausstellung. Die Künstler sind bereit, 20 % der Summe an den Blinden- und Sehbehindertenverein EN-Süd zu spenden.

Wer also ein Original bei der Ausstellung in sein Herz geschlossen hat, leistet eine Anzahlung von 50 Euro und bekommt das Werk dann nach Beendigung der Ausstellung – also am 4.11.2017 – ausgeliefert und kann dann die Restzahlung vornehmen.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, wenn Ihre Entscheidung allein bei Durchsicht des Kataloges feststeht, sich dieses Original reservieren zu lassen. [email an:  linde.arndt@kulturgarten.nrw]